EINIGE WORTE ÜBER UNS


Unsere Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern aus zu gleichen. Den Konsumenten zur Seite zu stehen wenn sie nicht mehr weiter wissen und können. Wir suchen die goldene Mitte um rasch eine mögliche Lösung herbei zu führen, welche für beide Seiten vertretbar ist.

2010


Zusammen seit 2010


Wir berichten seit 12 Jahren durch unsere Tätigkeit über Missstände, Probleme und individuelle Herausforderungen der Konsumenten. Dadurch können wir nicht nur die Allgemeinheit informieren wie man was, wo und bei wem wie bekommt oder besser machen kann um nicht die gleichen Fehler wieder und wieder zu machen. Das sensibilisiert auch viele Gewerbetreibende viele Sachen zu verbessern oder zu ändern.

Unsere Tätigkeiten und Fälle sind auch bekannt bei vielen anderen Medien.


 

Aktuelle Erfahrungsberichte jetzt unter www.verbraucher.at lesen.

SCHRITTE

Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Problem schildern, ohne extra wohin zu kommen und wir können sofort loslegen


Jetzt modern und von
zu Hause aus

In 3 Schritten zusammenfassen was wann genau passiert ist und alle Unterlagen die es gibt einfach hochalden. Sie bekommen einen online Zugang für Ihren Fall, wo sämtliche Korrespondenzen und die Konfrontation an das Unternehmen jederzeit transparent eingesehen werden kann.

Neuer Fall? Kein Problem, solange sie den Zugang haben, können Sie jederzeit direkt einen weiteren Fall hinzufügen.

Jetzt loslegen!

 
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KOSTEN & MEHR


Persönliche Termine werden in vielen Regionen und Bundesländern nur noch online angeboten. Hierzu registrieren Sie sich bitte online unter konto.verbraucher.at, falls Sie schon ein Onlinekonto haben, so loggen Sie sich einfach ein und laden Ihren Fall einfach samt allen Dokumenten hoch. So können unsere Spezialisten die Sache direkt angehen und Sie brauchen nirgends hinfahren. Sie können das jederzeit von überall aus machen und wir können uns das dann gleich anschauen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Mitgliedschaft kostet ein bisschen mehr als 6 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlungsweise.

In 3 Schritten können Sie alles hochladen und wir kümmern uns um den Fall, und konfrontieren umgehend das gegenständliche Unternehmen.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und für rechtliche Beratungen an die Kammer der Rechtsanwälte bzw. an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl www.rechtsanwaelte.at. Möchten Sie, dass wir das Unternehmen mit Ihrer Angelegenheit konfrontieren, dann einfach hier registrieren und Fälle hochladen; konto.verbraucher.at

In Ihrem Onlinekonto können sie dann einfach und jederzeit einen neuen Fall anlegen und sämtliche Unterlagen hochladen. Die ganze Kommunikation wird dann direkt dort abgewickelt und sobald es etwas Neues gibt, werden Sie auch dort direkt informiert.


FAQ – FRAGEN & ANTWORTEN

Mietrecht - Das Recht auf Minderung des Mietzinses haben die Verbraucher jedenfalls während der Dauer der Beeinträchtigung.

1Wann kann ich eine Mietzinsreduktion verlangen?
Ihr Anspruch auf Mietzinsreduktion beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Mangel Kenntnis erhält. Deshalb ist es wichtig, Mängel jeweils schriftlich zu rügen, am besten mit eingeschriebenem Brief.
2Wie berechnet man die Mietminderung?
Die Minderungsquote ist der prozentuale Satz, um den die Miete gemindert werden darf. Bei kleineren Mängeln kann hier zum Beispiel eine Mietminderung von 10 % als realistisch betrachtet werden. Von der Miete ohne Betriebskosten und Nebenkosten zu rechnen.
3Welche Mangel berechtigen zur Mietminderung?
- Der Aufzug im Haus ist nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar - Der Balkon ist nicht begehbar - Es finden Bauarbeiten im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen statt - Die Heizung heizt nicht ausreichend - Das Dach ist undicht - Die Wohnungstür lässt sich nicht verschließen - Es besteht ein Schimmelbefall - Und vieles mehr
4Wann steht dem Mieter sein Mietminderungsrecht nicht zu?
Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt. Aber auch wenn der Mangel nicht angezeigt wurde oder bei Einzug bekannt war, die Mängelbeseitigung verweigert oder der Mangel selbst verschuldet wurde, kann eine Mietminderung ausgeschlossen werden.
5Was ist eine übliche Maklerprovision bei Vermietung?
Je nach Dauer und Art des Mietverhältnisses darf die Provision bis zu zwei Monatsmieten nicht übersteigen. Die Provision unterscheidet sich von der Kaution fürs Mieten einer z.B. Wohnung. Diese ist eine Art Versicherung des Vermieters für etwaige, durch den Mieter angerichtete Beschädigungen.
6Wer muss die Provision bei Mietwohnungen zahlen?
Für die Vermittlung eines Mietvertrags müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.
7Wie hoch ist normalerweise die Kaution bei Mietwohnungen?
Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer). Die Kaution kann der Vermieterin/dem Vermieter in Form eines Sparbuches oder als Geldbetrag übergeben werden.

KONTAKT


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    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.


     

    Verbraucherzentrum/Pressestelle
    Der Konsumentenschutz Verband Österreich, gegründet 2010/2011, wird unter der ZVR 772233963 geführt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Inneres – Vereinsbüro. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Konsumentenschutz Verband Österreich verfügt gemäß seinen Statuten über ein eigenes Schiedsgericht.

    Präsident (ehrenamtlich) und vertretungsbefugter – Lukas Bichl

    Vivenotgasse 8b, 1120 Wien | info@verbraucher.at